Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
10.09.1915 Zürich
Personen
Strassenbahner Zürich
Johannes Haus
Berufskrankheiten
Todesfall
Volltext

Johannes Haus. Gew. Wagenfahrer der Städt. Strassenbahn Zürich. Kollege Haus ist nicht mehr unter uns. Er bat seine letzte grosse Fahrt angetreten, und zwar dorthin, von wannen es kein Zurück mehr gibt.  Allezeit pflichtbereit, allzeit hilfsbereit, verlieren wir in Kollege Haus einen Kameraden, der wohl noch lange Zeit ehrend in unserem Geiste fortleben wird. Wenn er auch in unserer Organisation nicht in der ersten Linie gestanden ist im Kampfe gegen das heutige Wirtschaftssystem, so hat er doch hinter der Front,  bei den „Etappen", durch treue, gewissenhafte Pflichterfüllung, durch sein stilles, ruhiges Wesen mitgeholfen, das Ansehen unserer Gewerkschaft zu erhöhen. Sehr viele sind es, die unter seiner Leitung den Beruf eines Wagenführers erlernten. Auch der Schreiber dieser Zeilen ist einer seiner Schüler, und die Ratschläge, die er mir damals gab, sind mir noch heute in lebhafter Erinnerung. Mit Kollege Haus hat unser „ungesunder" Beruf ein neues Opfer gefordert. Ein Magen- und Darmleiden, die Todesursache so vieler Strassenbahner, hat auch Haus dahingerafft. (...).

 

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 10.9.1915.

 

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21.08.1915 Zürich
Abstinentenbund
Personen
Strassenbahner Zürich
Johannes Haus
Lohnkürzungen
Todesfall
Volltext

Strassenbahner Zürich. Sektion Burgwies. Die Monatsversammlung vom 21. August im Restaurant zur „Burgwies" war gut besucht.  Das Protokoll der letzten Versammlung wurde verlesen und vom Obmann bestens verdankt.  unter Mutationen wurde ein Ablöser einstimmig in den Verein aufgenommen.  Obmann Bünzli referierte über die Zentralvorstandssitzungen  vom  30. Juni und 18. August.  Es sei hier folgendes erwähnt: In einem Schreiben beschwert sich der Präsident des Abstinentenbundes, Gruppe  Strassenbahner, über  Anrempelungen ihrer Mitglieder seitens Antiabstinenten.  Er gibt der Hoffnung Ausdruck, dass in Zukunft dieses den Verein schädigende Treiben aufhöre und die Mitglieder dieses Bundes in Ruhe gelassen werden. (...).

 

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 10.9.1915.

 

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